RS OGH 1994/5/31 4Ob19/94

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Veröffentlicht am 31.05.1994
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Norm

B-VG Art89
UrhG §42 Abs5

Rechtssatz

Die "Leerkassettenvergütung", mit der nichts anderes als die Abgeltung von Ansprüchen der Urheber und Leistungsschutzberechtigten unter Einschränkung einer bis dahin bestehenden freien Werknutzung der Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch eingeführt wurde, ist eine typische Regelung des Urheberrechts, weil das UrhG gerade davon ausgeht, daß die Urheber und Leistungsschutzberechtigten an den wirtschaftlichen Ergebnissen ihres Schaffens - unter mittelbarer Erfassung des Endverbrauchers - angemessen beteiligt werden sollen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0053736

Dokumentnummer

JJR_19940531_OGH0002_0040OB00019_9400000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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