RS OGH 1994/6/8 9ObA125/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.06.1994
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Norm

Wr PVG §39

Rechtssatz

1) Wird die Personalvertretung nicht von der beabsichtigten Maßnahme verständigt, ist die Versetzung unwirksam.

2) Unterschied: Maßnahmen, die keinen Aufschub dulden - Maßnahmen, die sofort getroffen werden müssen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0053048

Dokumentnummer

JJR_19940608_OGH0002_009OBA00125_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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