Norm
ABGB §140 BaRechtssatz
Eine rückwirkende Erhöhung der Unterhaltspflicht aufgrund des Wegfalles einer weiteren Sorgepflicht wegen erfolgreicher Bestreitung der Ehelichkeit ist nicht möglich, weil der Scheinvater bis zur Rechtskraft des Bestreitungsurteiles unterhaltspflichtig war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0047488Dokumentnummer
JJR_19940616_OGH0002_0020OB00541_9400000_001