RS OGH 1994/6/16 2Ob541/94

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Veröffentlicht am 16.06.1994
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Norm

ABGB §140 Ba
ABGB §936 VIIc
ABGB §1418

Rechtssatz

Eine rückwirkende Erhöhung der Unterhaltspflicht aufgrund des Wegfalles einer weiteren Sorgepflicht wegen erfolgreicher Bestreitung der Ehelichkeit ist nicht möglich, weil der Scheinvater bis zur Rechtskraft des Bestreitungsurteiles unterhaltspflichtig war.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0047488

Dokumentnummer

JJR_19940616_OGH0002_0020OB00541_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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