RS OGH 1994/6/16 2Ob576/93, 4Ob585/95

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Veröffentlicht am 16.06.1994
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Norm

ABGB §1222

Rechtssatz

Ob gerichtliche Verurteilungen des Bräutigams als triftiger Mißbilligungsgrund anzusehen sind, ist jeweils nach den konkreten Verhältnissen des Einzelfalles vor allem unter Berücksichtigung des Wohles des Kindes und auch einer allfälligen Gefährdung der Ehe zu beurteilen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0022240

Dokumentnummer

JJR_19940616_OGH0002_0020OB00576_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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