RS OGH 1994/6/16 8ObA262/94

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Veröffentlicht am 16.06.1994
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Rechtssatz

Nur bei vom Angestellten nachzuweisender Willkür oder Schikane des Arbeitgebers, die im Fall einer ausreichenden Bescheinigung von Auflösungsgründen nicht zu vermuten ist, oder bei Umständen, die einem "An - den Pranger - Stellen" in ihrer ehrverletzenden Wirkung gleichkommen, kann ein Austrittsrecht aus Anlaß einer Dienstfreistellung und/oder eines Hausverbotes angenommen werden.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: vorzeitige Auflösung, Austritt, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Ende, Beendigung, Bloßstellen, Bloßstellung, Beweislast, Ehrverletzung, wichtiger Grund, Freistellung, Arbeitsfreistellung, Suspendierung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0029024

Dokumentnummer

JJR_19940616_OGH0002_008OBA00262_9400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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