RS OGH 1994/6/21 14Os73/94, Ds8/07

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.06.1994
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Norm

Geo §60
StPO §6 Abs5 B

Rechtssatz

In bezug auf Telekopien ist die Vorschrift des § 60 Geo nachgiebig auszulegen. Auf eine Verifizierung kann dann verzichtet werden, wenn keine Zweifel darüber bestehen, daß die telekopierte Eingabe vom angegebenen Absender stammt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0059387

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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