RS OGH 1994/6/22 1Ob543/94, 1Ob41/95, 6Ob196/04y

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Veröffentlicht am 22.06.1994
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Norm

EO §379 A
StPO §144a

Rechtssatz

Dem Eigentümer des durch eine strafbare Handlung eines leitenden Angestellten unrechtmäßig bereicherten Unternehmens (§ 20a Abs 1 und 3 StGB) kommt in Ansehung der Wirkung einer gemäß § 144a StPO erlassenen einstweiligen Verfügung jene Rechtsstellung zu, die bei gemäß § 379 EO bewilligten einstweiligen Verfügungen der Gegner der gefährdeten Partei innehat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0017980

Dokumentnummer

JJR_19940622_OGH0002_0010OB00543_9400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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