RS OGH 2004/12/15 1Ob543/94, 1Ob41/95, 6Ob196/04y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.06.1994
beobachten
merken

Norm

StPO §373b
  1. StPO § 373b heute
  2. StPO § 373b gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 157/2024
  3. StPO § 373b gültig von 01.01.2011 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2010
  4. StPO § 373b gültig von 01.01.2008 bis 31.12.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2007
  5. StPO § 373b gültig von 01.03.1997 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 762/1996
  6. StPO § 373b gültig von 01.03.1988 bis 28.02.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 605/1987

Rechtssatz

Der dort geregelte Anspruch setzt voraus, daß das Strafgericht bereits auf Abschöpfung der unrechtmäßigen Bereicherung nach § 20 a StGB erkannt und der Bund den Geldbetrag vereinnahmt hat. Nur unter diesen Voraussetzungen können Geschädigte den Anspruch auf eine Entschädigung - nach dem Vorbild der schon verfallenen Haftkaution (§ 191 Abs 3 StPO) - im Zivilrechtsweg durchsetzen, müssen sich dann aber eine verhältnismäßige Befriedigung gefallen lassen, wenn mehrere Geschädigte andrängen und die vereinnahmten Geldbeträge zur Deckung aller Ansprüche nicht ausreichen.Der dort geregelte Anspruch setzt voraus, daß das Strafgericht bereits auf Abschöpfung der unrechtmäßigen Bereicherung nach Paragraph 20, a StGB erkannt und der Bund den Geldbetrag vereinnahmt hat. Nur unter diesen Voraussetzungen können Geschädigte den Anspruch auf eine Entschädigung - nach dem Vorbild der schon verfallenen Haftkaution (Paragraph 191, Absatz 3, StPO) - im Zivilrechtsweg durchsetzen, müssen sich dann aber eine verhältnismäßige Befriedigung gefallen lassen, wenn mehrere Geschädigte andrängen und die vereinnahmten Geldbeträge zur Deckung aller Ansprüche nicht ausreichen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0101263

Dokumentnummer

JJR_19940622_OGH0002_0010OB00543_9400000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten