Norm
VOG §1Rechtssatz
Eine rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung wegen eines in § 1 Abs 2 VOG genannten Deliktes, aus der sich Ausschlußgründe im Sinne des § 8 VOG nicht ergeben, erfüllt aber jedenfalls - unabhängig von der rechtstheoretischen Frage einer "Bindungswirkung" gegenüber anderen Gerichten - diese gesetzliche Anspruchsvoraussetzung.Eine rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung wegen eines in Paragraph eins, Absatz 2, VOG genannten Deliktes, aus der sich Ausschlußgründe im Sinne des Paragraph 8, VOG nicht ergeben, erfüllt aber jedenfalls - unabhängig von der rechtstheoretischen Frage einer "Bindungswirkung" gegenüber anderen Gerichten - diese gesetzliche Anspruchsvoraussetzung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0080093Dokumentnummer
JJR_19940628_OGH0002_0050OB00527_9400000_004