RS OGH 1994/6/28 10ObS108/94, 10ObS43/11p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.06.1994
beobachten
merken

Norm

BPGG §4
EinstV §3

Rechtssatz

Dass der Anspruchswerber wegen seiner Behinderungen die notwendigen Verrichtungen nur umständlich und mit überdurchschnittlichem Zeitaufwand durchführen kann, rechtfertigt noch nicht die Annahme eines Pflegebedarfes.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0053115

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.06.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten