RS OGH 1994/6/28 4Ob515/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.06.1994
beobachten
merken

Norm

JN §1 DVIa1
JN §40a

Rechtssatz

Eine Beschlußfassung, daß ein Teil des eingeklagten Betrages als vorprozessuale Kosten zu behandeln ist und darüber erst im Rahmen der Kostenentscheidung abgesprochen wird, ist in § 40 a letzter Satz JN nicht vorgesehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0045753

Dokumentnummer

JJR_19940628_OGH0002_0040OB00515_9400000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten