Norm
EinstV §1 Abs2Rechtssatz
Ein Wannenvollbad zählt - abgesehen von Fällen medizinischer Notwendigkeit - nicht zur täglichen Körperpflege, sodass ein zweimaliges Wannenbad pro Woche als ausreichend anzusehen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0058447Im RIS seit
28.06.1994Zuletzt aktualisiert am
03.05.2023