RS OGH 1994/7/1 Ds1/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.07.1994
beobachten
merken

Norm

B-VG Art18 Abs1
MRK Art7

Rechtssatz

Art 7 MRK schließt ua das Gebot in sich, Strafvorschriften so klar zu gestalten, daß es dem einzelnen möglich ist, sein Verhalten am Gesetz zu orientieren ("Klarheitsgebot"). Das Legalitätsprinzip hat auch für die Gerichtsbarkeit Geltung und ist daher nicht nur für das Verwaltungsstrafrecht, sondern gleichermaßen für das von den Gerichten zu vollziehende Strafrecht von Bedeutung.

VfGH vom 13.12.1991, G 280/91, G 281/91, G 325/91; Veröff: JBl 1992,372

Entscheidungstexte

  • Ds 1/94
    Entscheidungstext OGH 01.07.1994 Ds 1/94
    Vgl auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0053343

Dokumentnummer

JJR_19940701_OGH0002_0000DS00001_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten