RS OGH 1994/7/1 Ds1/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.07.1994
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Norm

MRK Art10 Abs2 IV4i
RDG §57 Abs3
StGB §111

Rechtssatz

"Die Justiz ist eine Hure" - Die abschätzige Wertung der durch Art 10 Abs 2 MRK gegen Meinungsäußerungsexzesse in ihrem Ansehen und in ihrer Unparteilichkeit besonders geschützte Rechtsprechung (Gerichtsbarkeit) liegt fernab jeder sachlichen, durch Fakten untermauerten Kritik.

Entscheidungstexte

  • Ds 1/94
    Entscheidungstext OGH 01.07.1994 Ds 1/94

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0075722

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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