Norm
UVG §19Rechtssatz
Im Fall der Innehaltung von Unterhaltsbeträgen ist die Einbehaltung von zu Unrecht ausbezahlten Beträgen nach Möglichkeit unter Heranziehung der innebehaltenen Beträge anzuordnen. § 19 Abs 1, Schlußteil, UVG nimmt auf die Möglichkeit, über innebehaltene Beträge zu verfügen, nicht Bedacht.Im Fall der Innehaltung von Unterhaltsbeträgen ist die Einbehaltung von zu Unrecht ausbezahlten Beträgen nach Möglichkeit unter Heranziehung der innebehaltenen Beträge anzuordnen. Paragraph 19, Absatz eins,, Schlußteil, UVG nimmt auf die Möglichkeit, über innebehaltene Beträge zu verfügen, nicht Bedacht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0076694Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.01.2019