Norm
ABGB §879 Abs1 DIRechtssatz
Hilfestellung in einer Notlage gegen angemessene Vergütung ist nicht per se sittenwidrig oder wucherisch. Bei gewagten Geschäften wird das Bewußtsein des Mißverhältnisses der objektiv zu bewertenden Leistungen strikt zu prüfen sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0017932Dokumentnummer
JJR_19940713_OGH0002_0030OB00503_9300000_002