RS OGH 1994/7/13 3Ob503/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.07.1994
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Norm

ABGB §879 Abs1 DI
ABGB §879 Abs2 Z4 DII

Rechtssatz

Hilfestellung in einer Notlage gegen angemessene Vergütung ist nicht per se sittenwidrig oder wucherisch. Bei gewagten Geschäften wird das Bewußtsein des Mißverhältnisses der objektiv zu bewertenden Leistungen strikt zu prüfen sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0017932

Dokumentnummer

JJR_19940713_OGH0002_0030OB00503_9300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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