RS OGH 1994/7/13 3Ob550/94

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Veröffentlicht am 13.07.1994
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Norm

ABGB §1002
ABGB §1016

Rechtssatz

Die Innenvollmacht ist auf pflichtgemäße Geschäfte des Bevollmächtigten beschränkt. Der auf die Angaben den angeblich Bevollmächtigten vertrauende Dritte ist bei einer Innenvollmacht bei Vollmachtsüberschreitungen weiter geschützt noch schutzwürdig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0019615

Dokumentnummer

JJR_19940713_OGH0002_0030OB00550_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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