RS OGH 2013/1/24 1Ob506/94, 2Ob552/94, 3Ob523/95, 7Ob591/95, 4Ob126/12a, 5Ob150/12p, 4Ob2/13t, 5Ob24

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Veröffentlicht am 14.07.1994
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Rechtssatz

Der redliche Erbschaftsbesitzer hat Anspruch auf alle bis zur Klagszustellung abgesonderten Nutzungen. Diese bleiben bei der Berechnung des Ersatzes der von ihm während seiner Besitzdauer auf die Erbschaft aus eigenen Mitteln gemachten Aufwendungen unberücksichtigt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0017961

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.04.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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