Norm
ASVG §255 DaRechtssatz
Ob ein Versicherter in einem infolge einer Änderung des Arbeitsmarktes nur mehr spärlich vertretenen Lehrberuf (Hier: Stereotypeur und Galvanoplastiker) einen Arbeitsplatz finden kann, ist für die Frage, ob er als invalid im Sinne des § 255 Abs 1 ASVG gilt, ohne Bedeutung. Ihn trifft vielmehr das Risiko der Arbeitslosigkeit.Ob ein Versicherter in einem infolge einer Änderung des Arbeitsmarktes nur mehr spärlich vertretenen Lehrberuf (Hier: Stereotypeur und Galvanoplastiker) einen Arbeitsplatz finden kann, ist für die Frage, ob er als invalid im Sinne des Paragraph 255, Absatz eins, ASVG gilt, ohne Bedeutung. Ihn trifft vielmehr das Risiko der Arbeitslosigkeit.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0084410Dokumentnummer
JJR_19940719_OGH0002_010OBS00175_9400000_001