RS OGH 1994/8/4 11Os97/94, 14Os97/08h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.08.1994
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Norm

StGB §5 F
StPO §345 Abs1 Z8

Rechtssatz

Eine Rechtsbelehrung, welche die Deutung nahelegt, es sei zur Bejahung der Schuldfrage ausreichend, dass die objektiven Deliktsmerkmale zutreffen, oder die nicht ausdrücklich darauf hinweist, dass alle - auch die qualifizierenden - Deliktsmerkmale vom Vorsatz des Täters umschlossen sein müssen, ist unrichtig und nicht bloß unvollständig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0089041

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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