Rechtssatz
Eine auf § 1310 3.Fall ABGB gestützte Haftung des Schädigers für künftig entstehende nachteilige Folgen der schädigenden Handlung kann nicht zum Gegenstand eines Feststellungsbegehrens gemacht werden.Eine auf Paragraph 1310, 3.Fall ABGB gestützte Haftung des Schädigers für künftig entstehende nachteilige Folgen der schädigenden Handlung kann nicht zum Gegenstand eines Feststellungsbegehrens gemacht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0027775Dokumentnummer
JJR_19940826_OGH0002_0060OB00601_9400000_001