RS OGH 1994/8/29 1Ob585/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.08.1994
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Norm

ABGB §936 VIIa

Rechtssatz

Auf das geschwundene Zutrauen zu seinem Vertragspartner kann sich jemand nur dann berufen, wenn er sich infolge der geänderten Verhältnisse der ihm aus dem inhaltlich festgelegten Rechtsgeschäft gebührenden Gegenleistung nicht mehr sicher sein kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0027867

Dokumentnummer

JJR_19940829_OGH0002_0010OB00585_9400000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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