Norm
ABGB §364 B2Rechtssatz
Die für den nach öffentlich - rechtlichen Vorschriften verpönten störenden Lärm entwickelten Grundsätze können auch für die Frage nach der Zulässigkeit von Geräuschimmissionen gemäß § 364 Abs 2 ABGB fruchtbar gemacht werden.Die für den nach öffentlich - rechtlichen Vorschriften verpönten störenden Lärm entwickelten Grundsätze können auch für die Frage nach der Zulässigkeit von Geräuschimmissionen gemäß Paragraph 364, Absatz 2, ABGB fruchtbar gemacht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0037195Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.02.2025