RS OGH 2016/8/2 11Os100/94, 15Os149/95, 11Os102/03, 14Os126/15h, 14Os50/16h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.08.1994
beobachten
merken

Rechtssatz

Unterbleibt die Tatvollendung wegen einer vom Täter unerwarteten Heftigkeit des Opferwiderstandes, welche nur mit gesteigerter Intensität des Angriffs überwunden werden könnte, ist strafbefreiender Rücktritt vom Versuch ausgeschlossen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0089806

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

31.08.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten