Rechtssatz
Unterbleibt die Tatvollendung wegen einer vom Täter unerwarteten Heftigkeit des Opferwiderstandes, welche nur mit gesteigerter Intensität des Angriffs überwunden werden könnte, ist strafbefreiender Rücktritt vom Versuch ausgeschlossen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0089806Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.08.2016