RS OGH 1994/8/31 8Ob4/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.08.1994
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Norm

ABGB §358 III
KO §44

Rechtssatz

Auch im Konkurs des Treuhänders muß der gemäß § 44 KO erhobene Aussonderungsanspruch im Zeitpunkt seiner Geltendmachung zu Recht bestehen. Der ihm zugrundeliegende Gegenstand darf daher in diesem Zeitpunkt nicht zur Konkursmasse gehören.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0027989

Dokumentnummer

JJR_19940831_OGH0002_0080OB00004_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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