Norm
MRG §30 Abs2 Z8 ERechtssatz
Die Frage, ob der geltend gemachte Kündigungsgrund des dringenden Eigenbedarfes ausreichend konkretisiert wurde, stellt eine im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO erhebliche Verfahrensfrage dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0042715Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008