Norm
MRG §30 Abs2 Z8 ERechtssatz
Die Frage, ob der geltend gemachte Kündigungsgrund des dringenden Eigenbedarfes ausreichend konkretisiert wurde, stellt eine im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO erhebliche Verfahrensfrage dar.Die Frage, ob der geltend gemachte Kündigungsgrund des dringenden Eigenbedarfes ausreichend konkretisiert wurde, stellt eine im Sinne des Paragraph 502, Absatz eins, ZPO erhebliche Verfahrensfrage dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0042715Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008