RS OGH 1994/9/7 3Ob549/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.09.1994
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Norm

IPRG §1
IPRG §36

Rechtssatz

Mangels Rechtswahl ist ein Werkvertrag, der in einem Drittstaat oder im Staat des Bestellers zu erfüllen ist, nach dem Recht des Staates zu beurteilen, in dem der Unternehmer seinen Sitz (seine Niederlassung) hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0076674

Dokumentnummer

JJR_19940907_OGH0002_0030OB00549_9400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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