Rechtssatz
Aber auch ein bloßes verbales Verhalten, wie ein ausgesprochenes Verbot, wird als ausreichende Widersetzlichkeit anerkannt, wenn sich der Servitutsberechtigte daran hält.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0034388Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.10.2016