RS OGH 1994/9/19 4Ob100/94

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Veröffentlicht am 19.09.1994
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Norm

UrhG §78

Rechtssatz

Auch durch den mit einer Bildnisveröffentlichung im Zusammenhang stehenden Vorwurf, strafbare Handlungen begangen zu haben, können berechtigte Interessen einer im öffentlichen Leben stehenden, allgemein bekannten Person verletzt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0077945

Im RIS seit

19.09.1994

Zuletzt aktualisiert am

21.11.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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