Norm
ABGB §530 ARechtssatz
So wie im Unterhaltsrecht eine Unterhaltsverletzung zur Umwandlung der Naturalunterhaltsansprüche in Geldunterhaltsansprüche führt, läßt der einmal eingetretene Unvergleichsfall Geldansprüche des Ausgedingsberechtigten entstehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0017128Dokumentnummer
JJR_19940920_OGH0002_0050OB00543_9400000_001