Norm
ASVG §338 Abs1Rechtssatz
Bei der Regelung, derzufolge der Punktewert mit zunehmender Punktezahl absinkt, handelt es sich um eine solche des Gesamtvertrages, somit um einen privatrechtlichen Vertrag gemäß § 338 Abs 1 ASVG. Sie ist auch keineswegs willkürlich erfolgt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0073015Zuletzt aktualisiert am
07.08.2008