Norm
StGB §44 Abs2Rechtssatz
Nicht nur der Verfall, sondern auch der an seine Stelle tretende Geldbetrag nach § 20 Abs 2 StGB darf nicht bedingt nachgesehen werden.Nicht nur der Verfall, sondern auch der an seine Stelle tretende Geldbetrag nach Paragraph 20, Absatz 2, StGB darf nicht bedingt nachgesehen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0091612Dokumentnummer
JJR_19940922_OGH0002_0120OS00111_9400000_003