RS OGH 1994/9/28 C144/93

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Veröffentlicht am 28.09.1994
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Norm

LMKV 1993 §4 Z7 litf

Rechtssatz

EuGH 28.9.1994 - Rs C-144/93

Ein Zusatzstoff, der während der Herstellung einer Zutat deren Verfärbung verhindert, im Enderzeugnis keine technologische Wirkung mehr ausübt ist nicht zu kennzeichnen.

Veröff: ern 1994,609

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL002:1994:RS0105848

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.02.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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