RS OGH 1994/10/4 10ObS237/94

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Veröffentlicht am 04.10.1994
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Norm

ASGG §65 Abs1 Z1

Rechtssatz

Begehrt der Versicherte eine höhere Alterspension als ihm von der Versicherungsanstalt mit Bescheid zuerkannt wurde, liegt eine Rechtsstreitigkeit über den Umfang eines Anspruchs auf Versicherungsleistungen im Sinne des § 65 Abs 1 Z 1 ASGG vor.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0085858

Dokumentnummer

JJR_19941004_OGH0002_010OBS00237_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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