RS OGH 2025/5/6 13Os81/93; 15Os97/23p; 11Os11/25i

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Veröffentlicht am 05.10.1994
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Rechtssatz

Das Analogieverbot streitet für eine Auslegung der Strafgesetze, die sich so eng wie möglich an den vom Gesetzgeber vorgegebenen Wortlaut hält, sich dabei mit der alltäglichen und juristischen Wortbedeutung argumentativ auseinandersetzt und eine festgestellte Wortlautgrenze nicht mit dem Hinweis auf einen andersartigen "Sinn des Gesetzes" überspielt (Hassemer, Rechtskultur als Sprachkultur, Suhrkamp 1992,91).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0088809

Im RIS seit

05.10.1994

Zuletzt aktualisiert am

30.05.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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