Norm
StVO §38 Abs2Rechtssatz
§ 38 Abs 2 StVO enthält keinen Freibrief zum Verlassen der Kreuzung bei nicht blinkendem Gelblicht, sondern macht dies ausdrücklich von der Möglichkeit und Erlaubtheit abhängig.Paragraph 38, Absatz 2, StVO enthält keinen Freibrief zum Verlassen der Kreuzung bei nicht blinkendem Gelblicht, sondern macht dies ausdrücklich von der Möglichkeit und Erlaubtheit abhängig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0075324Dokumentnummer
JJR_19941011_OGH0002_0010OB00017_9400000_005