RS OGH 1994/10/12 7Ob573/94, 1Ob2231/96m, 7Ob2177/96i, 6Ob288/03a, 7Ob118/08s

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Veröffentlicht am 12.10.1994
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Norm

ABGB §1438 D
KO §19

Rechtssatz

Die Vereinbarung (ausdrücklich oder konkludent) eines Aufrechnungsverzichts (Girovertrag) erstreckt sich im Zweifel nicht auf den Fall, dass der Schuldner der Gegenforderung (Kreditkonto) in Konkurs verfällt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0033940

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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