RS OGH 1994/10/18 10ObS218/94, 8ObA123/01y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.10.1994
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Norm

ASVG §255 E

Rechtssatz

Ein Dienstnehmer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, beim Einstellungsgespräch Fragen des Dienstgebers nach allfälligen Vorstrafen zu beantworten und auch nicht von sich aus auf derartige Vorstrafen hinzuweisen.

Entscheidungstexte

  • 10 ObS 218/94
    Entscheidungstext OGH 18.10.1994 10 ObS 218/94
    Veröff: SZ 67/176
  • 8 ObA 123/01y
    Entscheidungstext OGH 15.11.2001 8 ObA 123/01y
    Beisatz: Es sind jedoch Fragen nach Vorstrafen zulässig und diese sind wahrheitsgemäß zu beantworten, soweit es sich um ungetilgte Verurteilungen handelt, die den Bewerber für die angestrebte berufliche Tätigkeit objektiv ungeeignet erscheinen lassen. (T1)

Schlagworte

SW: Arbeitnehmer, Arbeitgeber

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0085073

Dokumentnummer

JJR_19941018_OGH0002_010OBS00218_9400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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