Norm
ASVG §255 ERechtssatz
Ein Dienstnehmer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, beim Einstellungsgespräch Fragen des Dienstgebers nach allfälligen Vorstrafen zu beantworten und auch nicht von sich aus auf derartige Vorstrafen hinzuweisen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitnehmer, ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0085073Dokumentnummer
JJR_19941018_OGH0002_010OBS00218_9400000_002