RS OGH 1994/10/18 4Ob93/94, 4Ob53/04d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.10.1994
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Norm

UrhG §24
UrhG §38

Rechtssatz

Da Werknutzungsrechte und Werknutzungsbewilligungen auch schenkungsweise eingeräumt werden können, bedarf ein Schenkungsvertrag über die Gestattung derartiger Verwertungsrechte an einem erst künftig zu schaffenden Werk gemäß dem - insoweit über die in § 943 ABGB normierte Form des Schenkungsvertrages hinausgehenden - § 1 Abs 1 lit d NZwG zu seiner Gültigkeit der Form eines Notariatsaktes, scheidet doch in einem solchen Fall schon der Natur der Sache nach nach "wirkliche Übergabe" zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aus. Auch hier kann aber der Formmangel durch spätere "wirkliche Übergabe" geheilt werden.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 93/94
    Entscheidungstext OGH 18.10.1994 4 Ob 93/94
    Veröff: SZ 67/172
  • 4 Ob 53/04d
    Entscheidungstext OGH 30.03.2004 4 Ob 53/04d
    Vgl auch; Beisatz: Welche Befugnisse einem Schenkungsnehmer übertragen worden sind, ist im Zweifel nach dem praktischen Zweck der ins Auge gefassten Werknutzung zu bestimmen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0077682

Dokumentnummer

JJR_19941018_OGH0002_0040OB00093_9400000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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