RS OGH 1994/10/18 2RU31/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.10.1994
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Norm

ASVG §175 Abs2 Z1

Rechtssatz

Werden die Wege nach dem Ort der Tätigkeit bedingt durch die familiären Verhältnisse gewöhnlich von unterschiedlichen Aufenthaltsorten aus angetreten, so sind diese Wege den üblichen Wegen von der Wohnung zur Arbeitsstätte gleichzusetzen.

Veröff: NZS 1995,136

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1994:RS0104623

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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