RS OGH 1994/10/18 4Ob117/94

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Veröffentlicht am 18.10.1994
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Norm

EO §402
ZPO §514 B

Rechtssatz

Der Kläger hat nach Abweisung seines (ersten) Sicherungsantrages eine weitere einstweilige Verfügung mit einem im wesentlichen gleichen Begehren beantragt und auch bewilligt erhalten; ist aber diese einstweilige Verfügung noch nicht rechtskräftig, so ist der Kläger durch die Abweisung seines (ersten) Sicherungsantrages nach wie vor beschwert.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0025074

Dokumentnummer

JJR_19941018_OGH0002_0040OB00117_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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