RS OGH 1994/10/18 10ObS101/94, 10ObS91/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.10.1994
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Norm

AngG §23a Abs3 III
ASVG §122 Abs3

Rechtssatz

Der sogenannte Mutterschaftsaustritt nach § 23 Abs 3 AngG ist kein "unberechtigter vorzeitiger Austritt" im Sinne des § 122 Abs 3 Satz 2 ASVG und steht auch nicht in Analogie zur einvernehmlichen Lösung des Dienstverhältnisses oder zur Kündigung durch die Dienstnehmerin dem Wochengeldanspruch entgegen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Arbeitnehmer, Angestellte, Auflösung, Arbeitsverhältnis, Anspruch, Einvernehmen, Einverständnis, wichtiger Grund, gesetzlicher Austrittsgrund, Ende, Beendigung, Kind, Karenz, Geburt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0028476

Dokumentnummer

JJR_19941018_OGH0002_010OBS00101_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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