Norm
AngG §23a Abs3 IIIRechtssatz
Der sogenannte Mutterschaftsaustritt nach § 23 Abs 3 AngG ist kein "unberechtigter vorzeitiger Austritt" im Sinne des § 122 Abs 3 Satz 2 ASVG und steht auch nicht in Analogie zur einvernehmlichen Lösung des Dienstverhältnisses oder zur Kündigung durch die Dienstnehmerin dem Wochengeldanspruch entgegen.Der sogenannte Mutterschaftsaustritt nach Paragraph 23, Absatz 3, AngG ist kein "unberechtigter vorzeitiger Austritt" im Sinne des Paragraph 122, Absatz 3, Satz 2 ASVG und steht auch nicht in Analogie zur einvernehmlichen Lösung des Dienstverhältnisses oder zur Kündigung durch die Dienstnehmerin dem Wochengeldanspruch entgegen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitnehmer, Angestellte, Auflösung, Arbeitsverhältnis, Anspruch, Einvernehmen, Einverständnis, wichtiger Grund, gesetzlicher Austrittsgrund, Ende, Beendigung, Kind, Karenz, GeburtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0028476Dokumentnummer
JJR_19941018_OGH0002_010OBS00101_9400000_001