Norm
ABGB §784Rechtssatz
Ein zwischen dem Tod des Erblassers und der Pflichtteilszuwendung eingetretener Substanzverlust kann zufolge § 786 ABGB uU zu Lasten des Pflichtteilsberechtigten gehen; bei Vornahme unzweckmäßiger Maßnahmen durch den Erben besteht dann aber ein Schadenersatzanspruch (so schon JBl 1946, 462).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0029356Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.07.2013