RS OGH 1994/10/19 7Ob553/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.10.1994
beobachten
merken

Norm

BStG §20a Abs2

Rechtssatz

Wertänderungen, die sich aus einer Änderung der Marktverhältnisse oder infolge Änderung der rechtlichen Qualität des Grundstückes, insbesondere einer Änderung der Flächenwidmung, ergeben, sind zumindest dann nicht zu berücksichtigen, wenn die festgehaltene Widmungsentwicklung auch dann eingetreten wäre, wenn die verfahrensgegenständliche Rückabwicklungsfläche nie enteignet worden wäre, sondern nur die letztlich tatsächlich für die Autobahn benötigte Grundstücksfläche.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0053631

Dokumentnummer

JJR_19941019_OGH0002_0070OB00553_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten