RS OGH 2016/9/27 7Ob621/94, 6Ob171/16i

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Veröffentlicht am 19.10.1994
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Rechtssatz

Geht eine Gemeinde bei Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben einen privatrechtlichen Vertrag ein, sind die daraus entspringenden Pflichten nach privatrechtlichen Grundsätzen zu beurteilen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0045493

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.10.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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