Rechtssatz
Geht eine Gemeinde bei Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben einen privatrechtlichen Vertrag ein, sind die daraus entspringenden Pflichten nach privatrechtlichen Grundsätzen zu beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0045493Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.10.2016