RS OGH 1994/10/19 13Nds91/94

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Veröffentlicht am 19.10.1994
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Norm

StPO §64

Rechtssatz

Kompetenzkonflikte im gerichtlichen Strafverfahren setzen einen Verfolgungsantrag des berechtigten Anklägers nicht voraus. Eine vorherige Einigung staatsanwaltschaftlicher Behörden (allenfalls nach Erteilung von Weisungen) würde in der weiteren Folge einen auch unter den befaßten Strafgerichten entstehenden Zuständigkeitsstreit nicht verhindern.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0092178

Dokumentnummer

JJR_19941019_OGH0002_013NDS00091_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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