RS OGH 1994/10/21 5Ob88/94

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Veröffentlicht am 21.10.1994
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Rechtssatz

Die in § 4 Abs 2 WEG für eine erzwungene Änderung der Miteigentumsanteile normierte Ausgleichspflicht nimmt dem in diesem Zusammenhang vorgetragenen Argument, es könnte zu einer Bereicherung des Antragstellers kommen, jegliche Relevanz. (hier: durch Änderung der Nutzwerte).Die in Paragraph 4, Absatz 2, WEG für eine erzwungene Änderung der Miteigentumsanteile normierte Ausgleichspflicht nimmt dem in diesem Zusammenhang vorgetragenen Argument, es könnte zu einer Bereicherung des Antragstellers kommen, jegliche Relevanz. (hier: durch Änderung der Nutzwerte).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0083225

Dokumentnummer

JJR_19941021_OGH0002_0050OB00088_9400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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