Norm
WEG 1975 §13 Abs2Rechtssatz
Auf befürchtete Beispielsfolgen ist nicht einzugehen, weil jede weitere Änderung, die nicht die Zustimmung aller Miteigentümer findet, einem alle Umstände berücksichtigenden Genehmigungsverfahren nach § 13 Abs 2 WEG in Verbindung mit § 26 Abs 1 Z 2 WEG zu unterziehen wäre.Auf befürchtete Beispielsfolgen ist nicht einzugehen, weil jede weitere Änderung, die nicht die Zustimmung aller Miteigentümer findet, einem alle Umstände berücksichtigenden Genehmigungsverfahren nach Paragraph 13, Absatz 2, WEG in Verbindung mit Paragraph 26, Absatz eins, Ziffer 2, WEG zu unterziehen wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0083229Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.07.2021