Rechtssatz
Unterlassung der Vertretung des Mandanten beim Gerichtstag zur öffentlichen Verhandlung über die Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung, weil ein geforderter Kostenvorschuss nicht erlegt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0087644Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.01.2016