RS OGH 1994/10/25 10ObS262/93

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Veröffentlicht am 25.10.1994
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Norm

ASVG §89 Abs2
ASVG §292 Abs1

Rechtssatz

Eine analoge Anwendung der Ausnahmebestimmung des § 89 Abs 2 ASVG, nach der das Ruhen von Pensionsansprüchen aus der Pensionsversicherung nach Abs 1 dieser Gesetzesstelle nicht eintritt, wenn der Auslandsaufenthalt in einem Kalenderjahr nicht zwei Monate überschreitet, auf den Ausgleichszulagen-Anspruch ist nicht möglich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0083763

Dokumentnummer

JJR_19941025_OGH0002_010OBS00262_9300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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